Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
THEORIEPRÜFUNG mit 0 Fehler - GELD sparen!
01.02.2024 | FAHRSCHUL-NEWSUnser Extra! Hört euch das an: "Wer seine erste Theorieprüfung mit 0 Fehlern besteht, kann sich gleich doppelt freuen. Du erhälst eine 1 Fahrstunde von uns. So einfach kann es sein Dir eine Freude zu machen, wenn man eine Führerscheinausbildung anstrebt. -jetzt aber Theorie lernen- LG Dein Fahrschulteam Pohl
Mehr erfahren >Aggression im Straßenverkehr
15.01.2024 | FAHRSCHUL-WISSENLichthupe, Mittelfinger und riskante Überholmanöver: Auf deutschen Straßen herrscht zuweilen ein rauer Umgangston. Aggressives und rücksichtsloses Fahrverhalten ist nicht nur ein erhebliches Unfallrisiko; wer am Steuer andere Verkehrsteilnehmer vorsätzlich bedrängt oder gefährdet, macht sich mitunter sogar einer Straftat schuldig. Deutsche Verkehrsteilnehmer neigen immer häufiger zu Aggressionen am Steuer. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage der Unfallforschung der Versicherer. Demnach gaben 50 Prozent der Befragten zu, den eigenen Ärger regelmäßig an anderen Verkehrsteilnehmern auszulassen. Ausbremsen, dichtes Auffahren und Rasen gehören dabei zum Standardrepertoire der Verkehrsrowdys. Doch wann wird aus aufdringlichem verkehrswidriges Fahrverhalten? „Sobald der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand unterschritten wird, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor“, erklärt #userInhaber# von der #userName# in #userCity#. „Aggressives Drängeln kann aber auch den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Dann handelt es sich um eine Straftat, die mit Geldbußen, Verlust der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren rigoros geahndet werden kann.“ Tatsächlich kennt die StVO keinen eigenen Paragraphen für Nötigung im Straßenverkehr. Es gilt deshalb die entsprechend Bestimmung aus dem Strafgesetzbuch. Übertragen auf Verkehrsdelikte gibt es anhand dieser Gesetzeslage allerdings keine eindeutigen Kriterien. „Ob es sich um Nötigung handelt, wird von Fall zu Fall entschieden“, so #userInhaber#. „Urteile aus der Vergangenheit lassen erkennen, dass für die Richter vor allem drei Parameter entscheidend sind: Vorsatz, Dauer und Intensität.“ Ein kurzes Drängeln konstituiert demnach nicht zwangsläufig eine Nötigung. Wer den Vordermann auf der Autobahn aber minutenlang verfolgt und schikaniert, macht sich eindeutig der Nötigung schuldig. Denn aufgrund des zu geringen Sicherheitsabstandes hat dieser keine Wahl, als schneller zu fahren – der Fahrer wird dazu genötigt, die Geschwindigkeit zu erhöhen oder die Spur zu wechseln, um einen Unfall zu vermeiden. Im Umgang mit Dränglern, Rasern und aggressiven Fahrern rät #userInhaber# vor allem zu Gelassenheit: „Legen Sie sich unter keinen Umständen mit Verkehrsrowdys an oder versuchen, diesen eine Lektion zu erteilen. Bemühen Sie sich stattdessen, sich der Situation bei der nächstmöglichen Gelegenheit kontrolliert zu entziehen.“ Wer seinen Peiniger im Nachhinein dann zur Rechenschaft ziehen möchte, kann bei der örtlichen Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Erforderlich hierfür sind eine möglichst präzise Schilderung des Vorfalls sowie Angaben zu Kennzeichen, Fahrzeugtyp und -farbe, gegebenenfalls auch zum Aussehen des Fahrers. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Leichtkraftrad für Autofahrer?
15.01.2024 | FAHRSCHUL-NEWSEs ist soweit.. Das dürfte alle Autofahrer interessieren. Die Schüsseltzahl B 196 erlaubt: Leichtkrafträder der Klasse A1 (bis 125 ccm) nur in Deutschland zu fahren. Voraussetzungen sind: -seit mindestens 5 Jahren die Führerscheinklasse B -Mindestalter 25 Jahre -theoretische und praktische Schulung von mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten, deren erfolgreicher Abschluss von einem Fahrlehrer/in bestätigt werden muss. (4 Theorieeinheiten und 5 Praxiseinheiten). Die Schlüsselzahl wir dann im Führerschein eingetragen. Durch die Eintragung der Schlüsselzahl gibt es keine Berechtigung auf Erweiterung A2 oder A. Bei der Führerscheinstelle wird folgendes abgegeben: Kartenführerschein, Ausweis, biometrisches Lichtbild, EC-Karte um den neuen Führerschein zu bezahlen. Schutzkleidung muss bei der Ausbildung vorhanden sein. Dein Team der Fahrschule Pohl
Mehr erfahren >Aggression im Straßenverkehr / Biker-Kodex
15.01.2024 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, Aggressivität ist kein guter Beifahrer. Im Gegenteil, aufdringliches und rücksichtsloses Fahrverhalten ist ein erhebliches Unfallrisiko. Mehr noch, wer am Steuer andere Verkehrsteilnehmer vorsätzlich bedrängt oder gefährdet, macht sich mitunter sogar einer Straftat schuldig. Wir klären auf über Rowdytum auf der Straße und geben praktische Hinweise im Umgang mit aggressiven Fahrern. Biker pflegen bekanntermaßen untereinander eigene Umgangsformen. Doch was steckt hinter den vermeintlich ungeschriebenen Gesetzen der Motorradkultur? Wir haben in diesem Monat fünf Tipps im Gepäck, die dir die Interaktion mit Gleich- und Andersgesinnten garantiert vereinfachen. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht dir {signatur}.
Mehr erfahren >Automatik-Vorteil nutzen - immer noch beliebt
02.01.2024 | FAHRSCHUL-NEWSNutze den neuen Automatik-Vorteil: Klasse B197 Mit unserer neuen Kombi-Ausbildung schneller und einfacher zum PKW Führerschein! Am 1. April 2021 tritt eine neue Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe in Kraft. Das bedeutet für alle Fahrschüler*innen der Führerscheinklasse B (PKW), dass sie ihre praktische Prüfung künftig auf einem Automatikfahrzeug ablegen und anschließend uneingeschränkt sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren dürfen. Die Schlüsselzahl B197 macht’s möglich! Sie stellt einen vollwertigen Klasse B Führerschein mit Automatik-Prüfung dar. Das bedeutet für dich als Fahrschüler*in: ● Leichteres Lernen und weniger Stress bei der Prüfung im Automatikfahrzeug mit Prüfer. ● Evaluierungsfahrt mit deinem Fahrlehrer nach den Schaltstunden: Für den Nachweis, dass du ein Schaltfahrzeug fahren kannst, brauchen wir künftig keinen externen Prüfer mehr. ● Weniger Stress, aber auch etwas weniger Übung mit dem Schaltwagen. Das ist eventuell ein kleiner Nachteil, wenn man hinterher ein Schaltwagen vor der Tür stehen hat. Interesse? Gerne erklären wir dir deine Vorteile sowie den genauen Ablauf der neuen Ausbildung im Detail! Vereinbare einfach einen unverbindlichen Termin mit uns. Wir freuen uns auf dich! Dein Team von Fahrschule Pohl
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