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Leichtkraftrad für Autofahrer?

15.01.2024 | FAHRSCHUL-NEWSLeichtkraftrad für Autofahrer?

Es ist soweit..

Das dürfte alle Autofahrer interessieren.

Die Schüsseltzahl B 196 erlaubt: Leichtkrafträder der Klasse A1 (bis 125 ccm) nur in Deutschland zu fahren.

Voraussetzungen sind:

-seit mindestens 5 Jahren die Führerscheinklasse B

-Mindestalter 25 Jahre

-theoretische und praktische Schulung von mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten, deren erfolgreicher Abschluss von einem Fahrlehrer/in bestätigt werden muss. (4 Theorieeinheiten und 5 Praxiseinheiten).

Die Schlüsselzahl wir dann im Führerschein eingetragen. Durch die Eintragung der Schlüsselzahl gibt es keine Berechtigung auf Erweiterung A2 oder A.  

Bei der Führerscheinstelle wird folgendes abgegeben: Kartenführerschein, Ausweis, biometrisches Lichtbild, EC-Karte um den neuen Führerschein zu bezahlen.

Schutzkleidung muss bei der Ausbildung vorhanden sein.

Dein Team der Fahrschule Pohl

 

 

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