Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Ausnahmeregelungen NEU + Ergänzungen
27.05.2022 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrschüler*innen, NEU ab 04.04.22 und 27.05.2022: bei uns in der Fahrschule, im Unterricht, bei den Fahrstunden und bei Prüfungen in Verbindung mit dem TÜV Nord wird die Maskenpflicht noch beibehalten. NEU ab 24.1.22: Genesene, deren Genesung mehr als 3 Monate zurückliegt und Einmalgeimpfte mit Johnson&Johnson dürfen die Ausbildung erst 14 Tage nach erneuter Impfung fortsetzten. Die bekannten Ausnahmeregelungen (unter 16 Jahre, berufsbezogene Ausbildung, praktischer Ausbildungsbeginn vor dem 24.11.21) bleiben bestehen. NEU ab 27.12.21: nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler gelten als getestete Personen aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schuluntersuchungen, jedoch nicht zwischen dem 27.12.21 und 09.01.22. Während dieser Zeit ist ein externer Test notwendig bei gemeinsamen Begegnungen. NEU ab 20.12.21: nur beim TÜV NORD gilt grundsätzlich 2G für Theorie- und Praxisprüfungen. Ausnahme bei berufsbezogener Ausbildung und/oder Negativ-Testnachweis (keine Schulbescheinigung), wenn praktische Ausbildung vor dem 24.11.21 begonnen hat. NEU ab 9.12.21: Für unseren Berufsstand ändert sich wenig. Geimpfte, Genesene und Führerscheinanträge mit berufsbezogener Ausbildung haben keine Einschnitte und bereits begonnene Ausbildungen bei nicht immunisierten und getesteten Personen können fortgesetzt und die Prüfungen absolviert werden. Bitte bei jedem Kontakt mit der Fahrschule Nachweise und Maske mitbringen. Neue Nicht-Immunisierte Interessenten sowie Schüler*innen brauchen bei jedem Kontakt einen aktuellen Test. (gilt erstmal bis zum 21.12.21) NEU ab 10.11.2021: Im Fahrzeug besteht zudem weiterhin Maskenpflicht für Fahrschüler, Fahrlehrer und Prüfer. Schüler gelten als getestet. Bei Berufsschülern gilt der Schülerausweis NICHT als Testnachweis. Berufsschüler und nicht Geimpfte brauchen einen gesonderten offiziellen Antigen-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf für alle theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten. Das gleiche gilt für die Prüfungen beim TÜV. (Antigen bis zu 24 Stunden oder PCR Test bis zu 48 Stunden alt) Solltet Ihr bei einer Fahrstunde, Theoriestunde oder Prüfung kein Impf- oder Genesungszertifikat dabei haben oder den aktuellen Schnelltest vorzeigen können, fallen leider die entstandenen Kosten dem Schüler zur Last. Vielen Dank für Euer Verständnis..... Aufgrund der steigenden Coronazahlen greift seit dem 20.08.2021 die GGG-Regel. Ab sofort könnt ihr zur theoretischen und zur praktischen Prüfung auch nur zugelassen werden, wenn ihr geimpft, genesen oder getestet seit. Zu den Prüfungen bitte die Nachweise vorlegen und mindestens eine medizinische Maske tragen. Schüler brauchen eine offizielle Bescheinigung vom Schulamt ab dem 30.08.2021. Leider kommt es häufiger zu Kürzungen oder gar Ausfälle unserer Prüfungen seitens der Prüfstelle. Der Tüv Nord kommt gegen die vielen Anforderungen aller Fahrschulen nur mit Verzögerungen an und können Termine nicht einhalten. Dies führt wiederum dazu, daß es bei uns auch zu Terminverschiebungen kommt. Wir alle müssen damit umgehen und hoffen auf Verständnis auf allen Seiten. Aufgrund der rückläufigen Zahlen endet die pauschale Fristverlängerung zum 30.06.2021 für Fahrerlaubnisprüfungen und Prüfaufträgen bei der Führerscheinstelle Dortmund und dem TüV Nord. Die Fristablaufdaten ab dem 01.07.2021 werden leider nicht mehr verlängert. Aufgrund der 3. Welle der Corona-Pandemie, die weiterhin zu Beeinträchtigungen der Fahrschulausbildung und der Durchführung von Fahrerlaubnisprüfungen (praktische Prüfung) führen kann, haben sich die Landesbehörden dazu entschlossen, daß alle Fristen, die bis zum 30.06.2021 ablaufen würden, jeweils um 6 Monate verlängert werden. Die Verlängerung greift auch in den Fällen, in denen zuvor bereits eine Fristverlängerung gewährt wurde. Beispiel: bei Max Mustermann endet die Gültigkeit der bestandenen Theorieprüfung am 10.05.2021. Mit der 6 monatigen Verlängerung endet die Gültigkeit jetzt am 10.11.2021. Unsere Büros sind geöffnet. (Mindestabstand 1,5m) Alle Fahrschüler*innen müssen bitte weiterhin im Unterricht und bei den Fahrstunden ab dem 21.06.2021 mindestens eine medizinische Maske tragen. Unsere Fahrzeuge werden weiterhin nach jeder Fahrstunde desinfiziert. Falls ihr Fragen habt, ruft gerne in den Büros an oder ihr könnt auch eine Mail an info@fahrschulepohl.de schreiben. Präsenzunterricht klassenspezifisch für Zweirad wieder möglich. Leihbekleidung bei den Fahrstunden darf nicht von uns angeboten werden. Den Andrang auf Fahrstunden können wir verstehen. Wir versuchen jedem gerecht zu werden und bitten um Verständnis dafür, dass nicht jeder von euch in der kommenden Wochen so viele Fahrstunden bekommen kann wie derjenige gerne möchte. Auch werden wir bemüht sein beim TÜVNord Prüfungstermine für jeden von euch zu bekommen und der Stau nicht allzu lange währt. Herzliche Grüße und bleibt gesund Euer Fahrschulteam Pohl Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW. Die rechtliche Auffassung wurde ausdrücklich durch die Verbände bestätigt.
Mehr erfahren >Nutze den neuen Automatik-Vorteil
17.05.2022 | FAHRSCHUL-NEWSNutze den neuen Automatik-Vorteil: Klasse B197 Mit unserer neuen Kombi-Ausbildung schneller und einfacher zum PKW Führerschein! Am 1. April 2021 tritt eine neue Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe in Kraft. Das bedeutet für alle Fahrschüler*innen der Führerscheinklasse B (PKW), dass sie ihre praktische Prüfung künftig auf einem Automatikfahrzeug ablegen und anschließend uneingeschränkt sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren dürfen. Die Schlüsselzahl B197 macht’s möglich! Sie stellt einen vollwertigen Klasse B Führerschein mit Automatik-Prüfung dar. Das bedeutet für dich als Fahrschüler*in: ● Leichteres Lernen und weniger Stress bei der Prüfung im Automatikfahrzeug mit Prüfer. ● Evaluierungsfahrt mit deinem Fahrlehrer nach den Schaltstunden: Für den Nachweis, dass du ein Schaltfahrzeug fahren kannst, brauchen wir künftig keinen externen Prüfer mehr. ● Weniger Stress, aber auch etwas weniger Übung mit dem Schaltwagen. Das ist eventuell ein kleiner Nachteil, wenn man hinterher ein Schaltwagen vor der Tür stehen hat. Interesse? Gerne erklären wir dir deine Vorteile sowie den genauen Ablauf der neuen Ausbildung im Detail! Vereinbare einfach einen unverbindlichen Termin mit uns. Wir freuen uns auf dich! Dein Team von Fahrschule Pohl
Mehr erfahren >Rund um den Reifen
15.05.2022 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, die steigenden Temperaturen bedeuten für die meisten Autofahrer den obligatorischen, jahreszeitbedingten Reifenwechsel. Doch wann ist der günstigste Zeitpunkt, die Winter- gegen Sommerreifen zu tauschen? Welche anderen Gründe gibt es für einen Reifenwechsel? Überlasse ich die Montage lieber dem Fachmann oder lege ich selbst Hand an? Diesen und weiteren Fragen widmen wir uns ausführlich in unserer Rubrik „Rund ums Fahren“. Auch unsere „Biker-News“ stehen ganz im Zeichen des Reifens als das Bindeglied zwischen Maschine und Straße. Wir verraten dir, warum für Zweiräder die Kontrolle der Reifen besonders wichtig ist und wie du den Zustand deiner Pneus überprüfst. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht dir {signatur}
Mehr erfahren >Wir verschenken Fahrstunden
09.05.2022 | FAHRSCHUL-NEWSHallo Prüflinge, wir verschenken immer noch Fahrstunden obwohl vieles um uns herum teuer wird. Wir stehen zu unserem Wort. Wenn Du die theoretische Prüfung beim ersten Mal mit 0 Fehler bestehst, bekommst Du als Bonusrabatt 1 Fahrstunde geschenkt, die am Ende der Ausbildung abgezogen wird. Wer gut lernt - wird belohnt.
Mehr erfahren >6 mal Unterricht pro Woche!
04.05.2022 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Schüler*innen! Bei uns hast Du die Möglichkeit 6 mal die Woche zum theoretischen Unterricht zu kommen. Somit hast Du Deine Pflichtunterrichte in kurzer Zeit absolviert. Von Montag bis Donnerstag findet der reguläre Unterricht statt. An jedem Mittwoch gibt es noch zusätzlich einen Vormittagsunterricht. Freitags findet der Unterricht für alle Zweiradklassen statt. Kurzübersicht: Montag: 19.00-20.30 Uhr Wittener Str. 16 Dienstag: 19.00-20.30 Uhr Spickufer 5 Mittwoch: 11.00-12.30 Uhr Wittener Str. 16 Mittwoch: 19.00-20.30 Uhr Martener Str. 277 Donnerstag: 19.00-20.30 Uhr Westricher Str. 34 Freitag: 19.00-20.30 Uhr Spickufer 5 (Zweiradklassen) Wenn jetzt nicht - wann dann zum Führerschein anmelden um diese Unabhängigkeit zu spüren. Dein Team der Fahrschule Pohl
Mehr erfahren >Punktabbau jederzeit möglich..
11.04.2022 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Führerscheininhaber! Ist es erstmal passiert, dass Punkte in Flensburg eingetragen sind, sollte man handeln. Beim Bf17 (begleitetes Fahren) ist maximal 1 Punkt zulässig. Wir bieten Fahreignungsseminare an, um 1 Punkt wieder getilgt zu bekommen. Somit können Sie z.B. als Begleitperson wieder zugelassen werden. Bei 8 Punkten droht die Entziehung des Führerscheins. Infos direkt in der Fahrschule.
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